Schwarzarbeit in Südtirol
Der lvh empfiehlt Konsumenten, sich an rechtmäßig gemeldete Betriebe zu wenden. Schwarzarbeit habe gravierende Auswirkungen auf gesamte Wirtschaft.
Auch in Südtirol wird immer wieder Schattenwirtschaft betrieben – und dies auf Kosten der „ehrlichen“ Handwerksunternehmer und Steuerzahler. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) empfiehlt Konsumenten, sich an rechtmäßig gemeldete Betriebe zu wenden.
Obwohl die grassierende Schwarzarbeit sowohl Bürgern, Unternehmern und dem ganzen Land schadet, wird dieses Thema oft verharmlost und gilt nicht selten als Kavaliersdelikt, so der lvh.
„Manch einer zeigt sogar unverhohlenes Verständnis für Mitbürger, die ihr Einkommen durch nicht gemeldeten Nebenerwerb aufbessern – oder sogar ganz von diesem leben können. Die wenigsten bedenken dabei, dass die Schwarzarbeit gravierende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft hat. Während der eine Handwerksbetrieb nach getaner Arbeit die Miete zahlt, Steuern abführt und die Fürsorgebeiträge seiner Mitarbeiter überweist, stellt sich ein anderer Betrieb über das Gesetz und steckt den Lohn für seine Arbeit einfach bar in die Tasche“, erklärt lvh-Präsident Gert Lanz.
Unternehmen, die in der Schattenwirtschaft arbeiten, würden so auch die Einhaltung verschiedener Rechtsvorschriften wie beispielsweise im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Arbeitsverhältnissen und Umwelt umgehen.
Eine weitere negative Folge seidie Wettbewerbsverzerrung zwischen konkurrierenden Unternehmen. Da der Schwarzarbeiter natürlich keine Steuern entrichtet, biete er seine Dienstleistung zum „Nettopreis“ an – und stelle sich in unlautere Konkurrenz zu einem angemeldeten Gewerbe, das die Mehrwertsteuer und andere Abgaben selbstverständlich zahlen muss. „Ein ehrlicher Handwerksbetrieb kurbelt die Wirtschaft an, er schafft Arbeitsplätze und Lehrstellen und trägt dazu bei, dass der Finanzbedarf der Allgemeinheit auch weiterhin gedeckt wird. Wenn der Markt aber durch die Schwarzarbeit irritiert wird, sind Betriebe nicht mehr bereit, die Ausbildung von jungen Menschen zu übernehmen bzw. sie können sie aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht mehr ausbilden“, unterstreicht auch lvh-Vizepräsident Martin Haller.
Was die Schwarzarbeit im Handwerk betrifft, scheint diese nahezu in allen Sparten vertreten zu sein, vom gebeutelten Baugewerbe über die Schönheitspflege bis zu den Installationsunternehmen und Friseurbetrieben.
Laut Südtiroler Handwerksordnung droht demjenigen, der ein Handwerk ausübt, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von € 2.500,00 bis € 15.000,00.
Wenn der Schwarzarbeiter bei den zuständigen Behörden angibt, kein Einkommen zu beziehen, und daraufhin eine soziale Unterstützung erhält, kann aufgrund des nicht deklarierten Einkommens aus der illegalen Tätigkeit außerdem ein Leistungsbetrug vorliegen, der ebenfalls sanktioniert werden kann. Relevant ist außerdem der Tatbestand der Steuerhinterziehung: da die Dienstleistung gegen Bares erfolgt und keine Quittung ausgestellt wird, werden die Einnahmen natürlich nicht versteuert. Wenn die Steuerhinterziehung gerichtlich festgestellt wird, drohen Geld- und Haftstrafen.
Der Stein kommt ins Rollen, wenn diejenigen Ämter und Behörden, die mit der Aufsicht des Handwerks betraut sind, Kontrollen durchführen. Zu diesem Zweck sind z.B. die Beamten der Handelskammer, der Gemeinden und der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel ermächtigt, erforderlichenfalls privates oder öffentliches Eigentum zu betreten. „Es sollte sich aber auch jeder Kunde solcher Schwarzarbeiter Gedanken über seine soziale Verantwortung und die Auswirkungen auf den gesamten Wirtschaftskreislauf machen“, erklärt der italienische Vizepräsident Giorgio Bergamo.
Von daher die Empfehlung des lvh: nicht die Schattenwirtschaft unterstützen, sondern sich an Betriebe zu wenden, die ihr Gewerbe rechtmäßig angemeldet haben.
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