Gestrichene Zeugen
Oberstaatsanwalt Guido Rispoli muss nun doch nicht als Zeuge im Sonderfonds-Prozess gegen Alt-LH Luis Durnwalder aussagen.
(tom) Die Entscheidung des Richtersenats unter Vorsitz von Carlo Busato wird zwar erst auf der Verhandlung am Mittwoch verkündet, ist aber längst gefallen: Oberstaatsanwalt Guido Rispoli darf weiterhin die Anklage im Sonderfonds-Prozess gegen Alt-LH Luis Durnwalder vertreten.
Luis Durnwalders Verteidiger Gerhard Brandstätter und Domenico Aiello hatten den Ankläger bei der Erstverhandlung am 9. Mai als Zeugen benannt. Sie begründeten das mit der Anwesenheit Rispolis bei Empfängen im landeseigenen Felsenkeller.
Ein Manöver, das zwar für einiges Aufsehen sorgte, am Ende aber nicht zum Ziel führen wird, nämlich Rispoli als Ankläger abzusägen.
Der Richtersenat tendiert dazu, die Zeugenlisten der Verteidigung erheblich zu kürzen.
Diese hatte rund hundert Namen benannt – die Mitglieder der gesamten früheren Landesregierung, LH Arno Kompatscher, Vereins- und Verbandsfunktionäre, sogar Staatsrats-Richter Hans Zelger. Dies alles zum vorgeblichen Zweck, nachzuweisen, dass Durnwalder die Ausgaben aus dem Sonderfonds stets in Ausübung seines Amtes tätigte.
Die Botschaft: Der im Jänner 2014 abgetretene LH war praktisch immer im Dienst und die Ausgaben aus dem Sonderfonds deshalb gerechtfertigt.
Ankläger Rispoli will hingegen einen Prozess, in dem es vornehmlich um die juristische Bewertung der drei Ausgaben-Typologien geht. Also: Wenig Zeugen, viel Jurisdiktion (das sizilianische Kassationsurteil).
Die drei Richter (neben Busato auch Stefan Tappeiner und Ivan Perathoner) werden auf der Verhandlung, die am Mittwoch um 14.30 Uhr beginnt, auch den Prozess-Kalender festlegen.
Je weniger Zeugen, desto weniger Verhandlungstage.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.