Wasser marsch!
Die Landesregierung hat neue Sicherheitsbestimmungen für Wassernutzungsanlagen genehmigt.
Um die Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit der Anlagen und damit auch die Sicherheit aller unmittelbar Betroffenen zu erhöhen, hat die Landesregierung neue Sicherheitsbestimmungen für Wassernutzungsanlagen genehmigt.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle konzessionspflichtigen Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer mit Ausnahme jener für die Produktion von elektrischer Energie. Für diese werden eigene Regelungen erlassen.
In Südtirol gibt es insgesamt 13.000 Wassernutzungsanlagen, davon sind rund 3.000 von den neuen Sicherheitsbestimmungen betroffen, und zwar 1.900 Beregnungsanlagen in der Landwirtschaft und 1.100 Trinkwasserleitungen, Mühlen, Sägewerke, Beschneiungsanlagen, Löschwasser, Anlagen für die Fischzucht und andere.
Von der Regelung ausgenommen wurden kleinere Anlagen, die im Durchschnitt weniger als einen Liter pro Sekunde Wasser beziehen, und 8.000 Tiefbrunnen, die für verschiedene Zwecke genutzt werden. Das Schadenspotential dieser Anlagen wird als deutlich geringer eingeschätzt. Es bleibt nach wie vor das Grundprinzip bestehen, dass jeder Betreiber von Wassernutzungsanlagen seine Anlage in voller Eigenverantwortung führt.
Ein besonderes Augenmerk wird auf jene Leitungen gelegt, die Hänge und Böschungen durchschneiden. Eine systematische Wartung und Überprüfung dieser Anlagen ist für die Sicherheit unumgänglich. Die neuen Bestimmungen sehen periodische Kontrollen und die Führung eines spezifischen Betriebs- und Wartungsplans vor, der von befähigten Technikern bei der Erstüberprüfung für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt und bei allen ordentlichen und außerordentlichen Überprüfungen erneuert werden muss.
Für die Umsetzung der neuen Regelung ist eine Übergangszeit von zehn Jahren vorgesehen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.