Ungültige Fusion?
Andreas Pöder meldet Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Fusion aus SEL und Etschwerken: Die Verträge seien ohne die Zustimmung des Landtages wertlos.
„Die Landesregierung kann trotz eines generellen Ermächtigungs-Artikels im Energieomnibusgesetz im vergangenen Jahr (LG 23. Oktober 2014, Nr. 10) nicht ohne konkrete Zustimmung des Landtages die SEL-Gruppe in eine neue Gesellschaft mit den Etschwerken einfließen lassen“, so Pöder.
1997 hat der Landtag mit eigenem Gesetz ausdrücklich die Gründung der SEL-AG als Gesellschaft mit der Bezeichnung Südtiroler Elektrizitäts AG beschlossen.
Mit dem Energie-Omnibusgesetz 2014 hat die Landesregierung von Landtag lediglich die generelle Ermächtigung erhalten, die Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft im Energiesektor zu fördern. Die Ermächtigung gilt zwar auch für eine Fusion und für die Einbringung der Aktienanteile des Landes.
„Allerdings kann die Landesregierung nicht ohne ausdrücklichen Beschluss des Landtages quasi die Auflösung der SEL und das Einfließen der SEL in eine neue Gesellschaft mit den Etschwerken beschließen. Wie immer die neue Fusionsgesellschaft heißen mag, laut Fusionsvertrag JV Newco, die Gründung einer neuen Energiegesellschaft, sei es eine Fusion sei es eine Joint Venture Gruppe ohne die Änderung des Beschlusses zur Gründung der SEL-AG geht nicht“, so Pöder.
Eine definitive Entscheidung in diesem Ausmaß stehe der Landesregierung ohne Zustimmung des Landtages ohnehin nicht zu.
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