Katze im Stress
Umkämpfte Verhandlung am Landesgericht zur Beschlagnahme der Groß-Katze Chiku. Für den Anwalt des Eigentümers ist das private Halten von Wildtieren erlaubt – wenn diese domestizierbar sind. Das Gericht entscheidet am Montag.
von Thomas Vikoler
Chiku, die berühmteste Katze Südtirols, hält sich – entgegen früheren Angaben – weiterhin in einem Käfig im Tierheim Sill auf.
Man wartet die Entscheidung des Richtersenats unter Vorsitz von Carla Scheidle über den Antrag von Eigentümer Herbert Raich gegen die Beschlagnahme des Tieres ab.
In das Wildtier-Gehege von Semproniano in der Provinz Grosseto sollte Chiku, wie von Staatsanwalt Igor Secco angeordnet, jedenfalls nicht gebracht werden, findet der Bozner Anwalt Martin Fill, der Raich in diesem Verfahren vertritt.
Denn: Gegen die Verantwortlichen des Zentrums Crasm (Centro Recupero Animali Selvatici della Maremma) in Semproniano läuft ein Strafverfahren wegen Betrugs und Unterschlagung. Der Verdacht: Von Gerichtsbehörden anvertraute Tiere seien an Zoos verkauft worden, ebenso wie Jungtiere, die im Zentrum geboren worden sind. Ein Schicksal, das Chiku erspart werden sollte.
Eigentümer-Anwalt Fill verweist in seinem Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme auf eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2012, die auch in Italien gelten müsse: Wildtiere können demnach auch in privaten Haushalten gehalten werden, sofern sie domestizierbar sind. Löwen oder Leoparden, so die Verordnung, sind davon von vorne herein ausgenommen. Der Serval ist in dieser Liste nicht angeführt. Laut Fill wurde die EU-Bestimmung etwa in Baden-Württemberg – wo Chiku vor gut drei Jahren gekauft wurde – übernommen, dort sei das Halten eines Servals für Private erlaubt.
„In unserem Fall handelt es sich um den Nachwuchs einer Zuchtkatze“, so der Anwalt. Es müsse aber definitiv geklärt werden, wie das beschlagnahmte Tier genau einzustufen sei. Ein Serval, eine Savannah-Katze oder etwas anderes.
Den entsprechenden Antrag stellte am Donnerstag der Anwalt Paolo Fusano, der als Vertreter der Liga gegen Tierversuche (LAV) zur Verhandlung zugelassen wurde. „Ein gerichtsmedizinisches Institut für Veterinärmedizin hat sich bereit erklärt, die genaue Herkunft des Tieres zu überprüfen“, betont Fusano.
Er stellte sich gestern dezidiert gegen eine Aufhebung der Beschlagnahme von Chiku. Die Groß-Katze solle, so wie vom Staatsanwalt angeordnet, in Crasm-Zentrum in Semproniano gebracht werden. „Wir möchten nicht, dass hier ein Präzedenzfall für den privaten Handel mit Wildtieren geschaffen wird“, sagt der LAV-Anwalt. Im Käfig in der Sill sei Chiku einem „riesigen Stress“ ausgesetzt.
Eigentümer Herbert Raich und sein Anwalt finden hingegen, dass die bisherige Wohnung samt Gehege der geeignetste Ort für den Kater sei. Sie brachten gestern eine entsprechende Erklärung eines Tierarztes ein und legten Fotos von der Umgebung vor, in der sich Chiku bis zu seiner Beschlagnahme Anfang Februar aufhielt.
Dies zur Untermauerung eines Ansuchens an das Regierungskommissariat, mit dem Herbert Raich die Meldung des Tieres nachholen will. Laut seinem Anwalt Martin Fill ist es rechtlich nicht eindeutig, ob das Ministerialdekret aus dem Jahr 1996, auf dessen Grundlage die Beschlagnahme erfolgte, weiterhin gilt. Es gebe ja inzwischen die EU-Verordnung.
Der Fall Chiku ist rechtlich jedenfalls ziemlich umstritten, den Richtersenat erwartet keine leichte Entscheidung. Fallen soll sie spätestens am kommenden Montag.
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