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Abzocke der Gemeinden

In Südtirol wird die Mehrwertsteuer auf Müllgebühren eingehoben – obwohl der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass die Steuer nicht geschuldet ist.

Das römische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 238/2009 entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren nicht geschuldet ist. Dennoch stellen die Gemeinden bei der Einhebung der Müllgebühren die Mehrwertsteuer in Rechnung. F-Obmann Walter Blaas verweist auf die unterschiedliche Handhabung der Gebühren auf Staats- und Landesebene. Er kritisiert die zusätzliche finanzielle Belastung, die den Bürgern vonseiten der Gemeinden angelastet werden.

„Der Verfassungsgerichtshof hat das Urteil erlassen, dass es sich bei der Müllgebühr nicht um einen Tarif handelt, sondern in Wirklichkeit um eine Steuer“, so Blaas. „Die Steuer wird aufgrund eines Gesetzes geschuldet und kann nicht durch eine hinzukommende Mehrwertsteuer belastet werden. In Südtirol hingegen ist die Abfallbewirtschaftung Kompetenz des Landes und entsprechend im Autonomiestatut festgelegt. Ein Landesgesetz aus dem Jahr 2006 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 24. Juni 2013, Nr. 17 regelt die Abfallgebühr in Südtirol. Damit greift das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Südtirol nicht und nur auf Staatsebene“, legt Blaas dar.

„Die Mehrwertsteuer findet aus diesen Gründen Anwendung. Die Vorgehensweise der Gemeinden, bei den Müllgebühren die Mehrwertsteuer anzuwenden, entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Landes, aber nicht jenen des Staates“, erläutert der Freiheitliche Abgeordnete und verweist auf die Ungleichbehandlung der Bürger in Südtirol und die finanzielle Belastung.

„Die Gemeinden heben diese Steuer ein und die Landesregierung sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf daran etwas zu ändern. Es wäre aber im Sinne der Bürger und der Gleichheit angebracht, die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren zu streichen. Diese gesetzliche Diskrepanz ist nicht annehmbar und es bedarf der notwendigen verwaltungstechnischen Schritte, um das Urteil Nr. 283/2009 des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen“, hält Walter Blaas abschließend fest und kündigt eine weitere Anfrage an.

Die Antwort von LR Arnold Schuler

Die Antwort von LR Arnold Schuler

 

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