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Einmal grapschen erlaubt?

Einmal grapschen erlaubt?

Das Deutsche Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sexueller Belästigung nicht zwangsläufig  zur fristlosen Kündigung führen muss. In Südtirol zeigt man sich besorgt über dieses Urteil.

Das Gericht gibt einem Mechaniker in Deutschland recht: Ein „einmaliger Ausrutscher“, wie es der Mann formulierte, ist kein Kündigungsgrund. Der Mann hatte im Juli 2012 einer Reinigungskraft erst Komplimente für „ihren schönen Busen“ gemacht und diesen dann auch angefasst. Nachdem die Reinigungskraft den Vorfall bei den Arbeitgebern gemeldet hatte, wurde der Mann fristlos gekündigt. Er gestand den Übergriff und rechtfertigte ihn vor seiner Arbeitgeberin als Ausrutscher bzw. Blackout.

„Es erstaunt mich sehr, dass das Gericht so entschieden hat“, sagt Ulrike Oberhammer, Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit.

Gleichstellungsrätin Michela Morandini

Gleichstellungsrätin Michela Morandini

Dieses Urteil sei wie ein Freibrief für einmal Busengrapschen, da eine „einmalige Entgleisung“ nicht mehr streng bestraft wird, so Ulrike Oberhammer.

„Dieses Signal ist sehr gefährlich, da ein sexueller Übergriff und dessen Schweregrad heruntergespielt wird“, erklärt auch Gleichstellungsrätin Michela Morandini. Sexuelle Belästigung, in physischer oder verbaler Form sei immerhin eine Form von Gewalt. „Wenn man am Arbeitsplatz einen Mitarbeiter schlägt kann man auch nicht sagen, dass es nur einmal passiert ist“, so Michela Morandini.

In Italien könne man wegen sexuellen Übergriffen durchaus auch ein paar Tage im Gefängnis verbringen. „Auch wenn die meisten schnell wieder entlassen werden, so dient diese Regelung doch auch zur Abschreckung“, erklärt Oberhammer.

Eine Kündigung aufgrund eines sexuellen Übergriffes, also eines „motivo valido“, sei auch in Italien durchaus möglich, bestätigt Michela Morandini. „Man sieht hier wieder einmal, dass sexuelle Gewalt nicht immer ernstgenommen und auch verharmlost wird“, bedauert Morandini.

 

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