Teure Entscheidung
Das Vorsorgeassessorat warnt: Sich die Abfertigung monatlich im Lohnstreifen auszahlen zu lassen, ist keine gute Entscheidung.
Ab März können die Beschäftigten des Privatsektors sich dafür entscheiden, ihre Abfertigung monatlich im Lohnstreifen zu erhalten. Die Beispielrechnungen sprechen eine klare Sprache: am vorteilhaftesten ist es, wenn man die Abfertigung in eine Zusatzrentenform einzahlt.Um aber eine bewusste Entscheidung zu treffen, gilt es alle Möglichkeiten zu kennen. Daher organisieren Pensplan Centrum und das zuständige regionale Assessorat für die Vorsorge eine Reihe von Informationsabenden in Bozen, Meran, Brixen, Trient, Rovereto und Cles um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
Die Abfertigung (TFR, trattamento di fine rapporto) ist der Betrag, der den Arbeitnehmern zusteht und am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird, entweder, weil der Arbeitsvertrag endet oder weil er bzw. sie in Rente geht. Die Abfertigung ist eine Art „erzwungenes“ Sparen für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bildet daher auch die Grundlage für den Aufbau der Zusatzrente.
Ab März können die Beschäftigten des Privatsektors wählen, sich die Abfertigung monatlich im Lohnstreifen auszahlen zu lassen. Allerdings ist diese Entscheidung bis Juni 2018 bindend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Und das kann durchaus große Nachteile bringen. Denn zum einen ist das Auszahlen der Abfertigung im Lohnstreifen steuerlich sehr viel nachteilhafter. Zum anderen erhöht die Auszahlung der Abfertigung im Lohnstreifen das Einkommen. Das wirkt sich negativ auf die Besteuerung aus, birgt aber auch das Risiko andere Beiträge, die man aufgrund des Jahreseinkommen bezieht, (wie Mietbeitrag, Wohnbauförderung und andere Begünstigungen) zu verringern oder gar zu verlieren. Deshalb ist es äußerst wichtig, sich so gut wie möglich zu informieren, um die für die persönliche Situation die beste Entscheidung treffen zu können.
„Ich rate allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, genau abzuwägen, ob wirklich die Notwendigkeit besteht, sich die Abfertigung im Lohnstreifen auszahlen zu lassen”, meint die Regionalassessorin für die Zusatzvorsorge, Violetta Plotegher. „Dies auch, weil die einmal getroffene Wahl bis 2018 nicht zurückgenommen werden und sie damit die in der Rentenzeit verfügbaren Mittel deutlich beeinflussen kann.“
Und sie erinnert daran, dass man bereits jetzt auf die Abfertigung zugreifen kann, wenn unvorhergesehene Notfälle eintreten, so z.B. für den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung oder für Ausgaben im Gesundheitsbereich. Zusätzlich sieht die Region einige soziale Maßnahmen, wie das Weiterzahlen der Beiträge in den Rentenfonds in bestimmten Situationen, vor.
Laura Costa, Präsidentin von Pensplan Centrum fährt fort: „Wir haben berechnet, dass z. B. eine Arbeitnehmerin mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 20.000 Euro, die sich dafür entscheidet, die Abfertigung im Lohnstreifen zu erhalten, in drei Jahren im Vergleich zur Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds mehr als 800 Euro und im Vergleich zum Belassen der Abfertigung im Unternehmen zirka 170 Euro verliert.”
Auch die Besteuerung ist nachteilig: Im Falle eines Bruttoeinkommens von 20.000 Euro wird die Abfertigung im Lohnstreifen mit 23% und die Abfertigung im Unternehmen mit 23,38% besteuert. Wer hingegen in einen Rentenfonds einzahlt, zahlt nur 9% Steuern auf die Abfertigung, wenn er oder sie einmal in Rente geht (bei 35 Jahren Mitgliedschaft im Rentenfonds). Und nicht nur das, auf lange Sicht könnte die Unterbrechung der Einzahlung der Abfertigung für Mitglieder eines Rentenfonds eine Verringerung der Zusatzrente von 10 bis 16% mit sich bringen, da die Renditen der nicht in die Zusatzrente eingezahlten Abfertigung fehlen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.