Sex-Manager kommt frei
Der Betreiber des als Massagesalon getarnten Bordells in der Bozner Drususallee ist seit Freitag auf freiem Fuß.
Für die 180 Herren aus Südtirol und dem Trentino, die von der Polizei als Kunden des Massagesalons „Il Ciglio“ in der Bozner Drususallee gefilmt bzw. identifiziert worden waren, ist es sicherlich eine gute Nachricht. Ihnen bleibt eine Zeugenaussage vor Gericht erspart.
Denn Xian Young Sun, der chinesische Betreiber des Ende Jänner per richterlicher Verfügung geschlossenen Salons, will möglichst bald einen gerichtlichen Vergleich abschließen. Ein schneller und kostengünstiger Ausstieg aus einem Strafverfahren von Staatsanwältin Donatella Marchesini.
Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg, der vor zwei Wochen zwei Haftbefehle und eine Beschlagnahmeverfügung unterschrieben hatte, verfügte deshalb am Freitag die Enthaftung des 42-jährigen Sun. Auch der Haftbefehl gegen seine 38-jährige, sich in China aufhaltende Frau wurde aufgehoben.
Das Ehepaar wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, in der Drususallee ein Bordell betrieben zu haben. Und die sind in Italien bekanntlich verboten. Die Kunden wurden zwar massiert, im Laufe der halbstündigen „Sitzungen“ kam es in den meisten Fällen zu sexuellen Handlungen. Oralsex und Masturbation. Die Kunden hatte anschließend die Gelegenheit, sich in den Räumlichkeiten des Salons zu duschen – gegen Aufpreis natürlich.
Ein Dutzend Masseusen waren im „Ciglio“ bis zu 14 Stunden täglich im Einsatz. Der Lohn: 30 Euro. Angesichts dieser Form des Dienstverhältnisses verzichtete die Staatsanwaltschaft auf den Vorwurf der Zuhälterei und geht stattdessen vom Tatbestand des Betriebs eines Bordells aus. Die Höchststrafe dafür beträgt zwölf Jahre und schließt die Möglichkeit eines gerichtlichen Vergleichs aus.
Deshalb laufen Verhandlungen zwischen der Staatsanwältin und dem Verteidiger Nicola Nettis über eine Rückstufung des Tatbestandes auf Begünstigung der Prostitution.
Das Ehepaar Sun hat gute Chancen, mit einem Vergleich mit einer bedingten Haftstrafe von unter zwei Jahren Haft auszusteigen.
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