Der Freispruch
Das Bozner Oberlandesgericht bestätigt den Freispruch für die Meraner Stadträtin Heidi Siebenförcher in der Causa Kaufleute Aktiv. Ihr Anwalt Alessandro Tonon geht davon aus, dass die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Berufung gegen das Urteil verzichtet.
von Thomas Vikoler
Man kann Igor Secco, dem stellvertretenden Staatsanwalt am Landesgericht, nicht mangelnden Berufseifer vorwerfen. Seine Berufungsschrift gegen den Freispruch vom 13. Dezember 2013, ausgesprochen von Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo, ist – mit Anhängen – 70 Seiten lang.
Und doch war alles umsonst. Generalstaatsanwalt Paul Ranzi übernahm bei der gestrigen Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Bozen alle Argumente aus Seccos Berufung. Und er beantragte – so wie der Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz – ein Jahr Haft für die 2010 im Zuge der Affäre Kaufleute Aktiv zurückgetretene Meraner Wirtschaftsstadträtin Heidi Siebenförcher.
Doch am Ende entschied der Richtersenat unter Vorsitz von Johann Pichler (Beisitzer: Isabella Martin und Lukas Bonell): Der Freispruch aus der ersten Instanz geht in Ordnung.
„Ich bin davon ausgegangen, dass es so kommen würde“, sagte Siebenförchers Anwalt Alessandro Tonon nach der Verhandlung mit einigem Stolz. Der Verteidiger hatte dennoch einige Mühe, die Berufung der Staatsanwaltschaft schlüssig zu zerpflücken.
Für diese war Siebenförcher nach ihrer Wahl in den Stadtrat im Jahre 2005 weiterhin de facto ein Vorstandsmitglied des Vereins Kaufleute Aktiv, der von der Gemeinde alljährlich für die Ausrichtung des Meraner Christkindlmarktes um die 80.000 Euro jährlich erhielt. Die Stadträtin hätte sich deshalb jeglicher Abstimmung zugunsten des Vereins enthalten müssen – oder nicht an einem Essen des Vereins im Hotel Miramonti in Hafling oder einer bezahlten Reise nach Salzburg teilnehmen dürfen.
Verteidiger Tonon erklärt dazu, dass es nicht unüblich sei, dass Stadträte von Vereinssitzungen teilnehmen. In Hafling habe man nicht über Geld gesprochen, sondern über die Anordnung der Marktstände. Den Vorwurf der Anklage gegen Siebenförcher, sie habe getürkte Rechnungen des Vereins abgesegnet, entkräftete ihr Anwalt mit dem Hinweis, dass Rechnungen nicht von der Stadträtin persönlich, sondern von Beamten verrechnet würden. Also kein Amtsmissbrauch.
Tonon weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Siebenförcher in ihrem vorletzten Jahr als Stadträtin die Weihnachtsdeko der Passerbrücke großzügigerweise aus eigener Tasche bezahlt habe.
Zum Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung – Kaufleute Aktiv hatte den Wahlkampf Siebenförchers und anderer SVP-Kandidaten finanziell unterstützt – verweist der Verteidiger auf einen Passus im entsprechenden Gesetzesartikel. Es handle sich lediglich dann um eine Straftat, wenn der Spender die Zahlungen nicht in seiner Buchhaltung ausweist. Michl Frasnelli, Präsident von Kaufleute Aktiv, habe in diesem Fall mit seinem gerichtlichen Vergleich die Verantwortung dafür übernommen. „Die Nutznießer der Zahlungen können nicht belangt werden“, betont der Siebenförcher-Anwalt, „denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft auch die anderen unterstützten SVP-Kandidaten anklagen müssen“.
Das Oberlandesgericht wird seine Urteilsbegründung innerhalb von 60 Tagen vorlegen. Verteidiger Tonon geht davon aus, dass Generalstaatsanwalt Ranzi auf eine Berufung gegen den Freispruch verzichten wird. Ist das so, wäre dieser in vier Monaten rechtskräftig.
Meraner Weihnachtsmarkt: Bestätigter Freispruch in der Causa Kaufleute Aktiv
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