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„Grobe Verletzung“

„Grobe Verletzung“

Der Ressortdirektor Thomas Mathà sieht im Vorgehen von Franz Ploner eine grobe Dienstverletzung: Droht dem ärztlichen Leiter des Sterzinger Krankenhauses nun ein Disziplinarverfahren, weil er bei Carlo Bruccoleri ein Gutachten zur Sanitätsreform in Auftrag gegeben hat? 

von Erna Egger

Im Sanitätswesen wird mit harten Bandagen gekämpft – und jetzt verlangt man sogar Disziplinarmaßnahmen. Ein Beweis dafür, wie sehr die Sanitätsreform zur Zerreißprobe wird.

Das betreffende E-Mail ging an die Verwaltungs- und Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes und an die Landesrätin Martha Stocker. Der Betreff: Gutachten.

Verfasst hat das Schreiben Ressortdirektor Thomas Mathà. Und darin fordert er, dass gegen Primar Franz Ploner, ärztlicher Leiter des Sterzinger Krankenhauses, ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Ploner reagiert erstaunt: „Davon weiß ich nichts.“

Der Hintergrund: Ploner hatte bei Carlo Bruccoleri ein Gutachten zur Sanitätsreform angefordert. Im zwei Seiten umfassenden Papier kommt der ehemalige Präsident des Bozner Landesgerichts zu folgendem Schluss: Die Vorgabe der Staat-Regionen-Konferenz sei „rechtlich nicht verpflichtend“, sondern lediglich eine politische Absichtserklärung. Die Staat-Regionen-Konferenz, so Bruccoleri, sei mit keinerlei Gesetzgebungskompetenz ausgestattet.

Ein Gutachten, dass damit vollends das Hauptargument der Landesregierung widerlegt.

Ressortdirektor Thomas Mathà fühlt sich augenscheinlich durch dieses Gutachten auf den Schlips getreten – gerade er hatte öffentlich immer das Gegenteil behauptet.

Mathà fordert Konsequenzen. Im E-Mail schreibt er:

„Nun, es ist völlig unzulässig, das Führungskräfte der öffentlichen Hand die institutionellen Bahnen verlassen und bei dritten Personen Rechtsgutachten beauftragen, die nicht nur gegen die Verwaltung gehen, sondern auch noch Medien zugespielt werden. Hätte dies in der Landesabteilung ein Abteilungsdirektor gemacht, würde unverzüglich ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Vertrauensverhältnis zur Führungskraft ist gänzlich erschüttert. Daher fordere ich Sie auf, die notwendigen betrieblichen Maßnahmen zu erlassen.“

Er verabsäumt es auch nicht, auf seinen Standpunkt zu pochen:

„Die wenigen in diesem Gutachten gemachten Schlüsse sind zudem falsch. Die Akte der Staat-Regionen-Konferenz sind für die Regionen und Autonomen Provinzen selbstverständlich bindend. Offensichtlich hat der Autor nicht verstanden, wie die öffentliche Verwaltung in Italien funktioniert und wie in der sekundären Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz das Zusammenspiel zwischen Staat und Regionen abläuft. Ich erinnere nur beispielhaft daran, wie umfangreich der Rechnungshof in Bozen und allen anderen Regionen Italiens die Umsetzung dieser Akte einfordert.“

Angehängt an dem Schreiben ist ein Gutachten der Landesanwaltschaft, auf das sich Thomas Mathà bezieht.

Die Forderung von Mathà scheint reichlich überzogen – auch weil der öffentlichen Verwaltung kein finanzieller Schaden entstanden ist. Ploner fühlt sich alles andere als schuldig und stellt dazu klar: „Bruccoleri ist ein Bekannter von mir. Ich wollte Sicherheit und habe ihn um dieses Gutachten gebeten. Der öffentlichen Verwaltung ist kein Schaden entstanden. Ich hätte das Gutachten aus eigener Tasche bezahlt, aber Bruccoleri hat nichts verlangt.“

Mathà ist anderer Ansicht: Gegenüber der TAGESZEITUNG rechtfertigt er die Forderung: „Wir haben Dienstregeln und Dienstpflichten. Ploner hätte sich an die Landesanwaltschaft wenden müssen. Die Beauftragung eines Externen zur Erstellung eines Gutachtens gegen den Betrieb und die Vorgesetzen stellt eine grobe Verletzung der Dienstpflicht dar. Ich müsste bei meinen Mitarbeitern handeln. Was nun geschieht, weiß ich jedoch nicht.“

Die TAGESZEITUNG hat bei Landesrätin Martha Stocker nachgefragt: Wird dieses geforderte Disziplinarverfahren nun eingeleitet? Sie kann oder will die Forderung nicht kommentieren. „Ich kenne den Brief nicht“, so ihr abwehrende Kommentar.

 

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