„Nicht vorteilhaft“
Soll man sich die Abfertigung monatlich ausbezahlen lassen? In einem Gastkommentar rät UIL-Vizesekretär Christian Troger davon ab.
Viele Menschen stellen sich die Frage:
Sollen sie sich die Abfertigung monatlich ausbezahlen lassen?
Oder sollen sie die Abfertigung im Betrieb belassen.
Der Vizesekretär der SGK/UIL, Christian Troger, hat zu diesem Thema einen Gastkommentar verfasst.
Lesen Sie selbst:
„Das vor kurzem verabschiedete Stabilitätsgesetz Nr. 190/2014 im Absatz 26 des ersten Artikels, sieht auf versuchsweiser Ebene in der Zeitspanne vom 01/03/2015 bis zum 30/06/2018 die Möglichkeit von den mindestens sechs Monate abhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft, außer den Hausangestellten und landwirtschaftlichen Beschäftigten vor, die im Monat anreifende Abfertigung laut Art. 2.120 vom Zivilgesetzbuch im monatlichen Lohnstreifen ausbezahlt zu bekommen.
Diese Entscheidung der Vorschussabfertigungszahlung ist, falls sie getroffen wird, bis zum 30.Juni 2018 nicht mehr veränderbar.
Dabei wird diese Abfertigung einer ordentlichen, stufenweisen Besteuerung laut geltender gesetzlicher Steuerkurve unterworfen, womit die Vorteile der getrennten Besteuerung oder aber auch jene noch größeren Vorteile einer noch geringeren Besteuerung bei entschiedener Abfertigung in einem Zusatzrentenfond völlig wegfallen.
Diese Direktauszahlung der Abfertigung behält, was die Sozialversicherung betrifft, die alten Regeln aufrecht, womit diese Summe nicht der Sozialversicherung unterworfen wird, wohl aber einer höheren Besteuerung.
Diese Abfertigungsvorschüsse, falls man sich dafür entschieden hat, zählen aber nicht zum besteuerbaren Jahreseinkommen, sowohl was den monatlichen Steuerbonus von 80 €uro, aber auch die Familienzulagen betrifft. Für die neue Einkommens- und Vermögensbewertung (ISEE) wird diese Einkommenssumme jedoch vollkommen berücksichtigt.
Für alle unbefristet abhängig Beschäftigten ist die ordentliche Besteuerung deutlich höher, und daher keineswegs sinnvoll. Dies auch im Hinblick auf die regionalen oder lokalen Steuerzuschläge, welche ebenso auf die Abfertigung angewandt werden.
Jede/r betroffene abhängig Beschäftigte soll frei entscheiden, ob er/sie diese neue Möglichkeit nutzen möchte, wobei bei allen Einkommen über 15.000 Euro diese Entscheidung keinesfalls vorteilhaft ist.
Die Rentenfonds und die zusätzlich angesparten Mittel für die Zusatzrente, welche vor allem für Jugendliche für eine ausreichende wirtschaftliche Altersabsicherung immer wichtiger sind, haben eine immer größere sozialpolitische Bedeutung, und es ist ein völlig falsches Signal der Politik, dieses unterwandern zu wollen.“
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