Das Kammerlander-Urteil
Zwei Jahre bedingte Haft und ein Jahr Führerschein-Entzug. So lautet das Vergleichs-Urteil für den Extrembergsteiger Hans Kammerlander zum Unfall auf der Uttenheimer Geraden. Kammerlander will selbst einen Teil des Schmerzensgeldes an die Angehörigen zahlen.
von Thomas Vikoler
In Italien sind Beschuldigte im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht verpflichtet, zu einer Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Auch nicht zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Und deshalb war es nicht verwunderlich, dass Hans Kammerlander am Donnerstag nicht am Landesgericht Bozen erschienen ist.
Sein Anwalt Peter Paul Brugger hat für ihn, ausgestattet mit einer entsprechenden Vollmacht, einen Deal geschlossen.
Wie bereits von der TAGESZEITUNG angekündigt, hatten sich Staatsanwältin Daniela Pol und Anwalt Brugger auf eine Haftstrafe von zwei Jahren bedingt für Kammerlander geeinigt. Richter Emilio Schönsberg hielt dieses Strafmaß gestern für angemessen. Ohne dem Drittel
Strafnachlass wegen der Strafzumessung läge die Strafe bei drei Jahren. Die Tatbestände der fahrlässigen Tötung und des Alkohols am Steuer wurden als fortgesetzt eingestuft, der erschwerende Umstand (die Verletzung der Straßenverkehrsordnung) und die allgemein mildernden Umstände (keine Vorstrafe) heben sich gegenseitig auf.
Für den Extrembergsteiger hat dieses Urteil keine unmittelbaren Folgen. Kein Gefängnis, kein Antrag auf Ableistung der Haft im Sozialdienst. Sollte aber eine weitere Haftstrafe dazu kommen, hätte Kammerlander seinen Bewährungsbonus bereits aufgebraucht.
Vergleichsweise milde fiel die Nebenstrafe aus: Ein Jahr Führerscheinentzug. Die Höchststrafe liegt hier bei zwei Jahren, für Richter Schönsberg reicht aber die Hälfte.
Und das zu einem Unfall, bei dem der 21-jährige René Eppacher aus Rein in Taufers getötet und mehrere Personen verletzt wurden. Dass Kammerlander den Unfall verursacht hat und unter Alkoholeinfluss stand, ist aufgrund eines Gutachtens der Staatsanwaltschaft und eine Bluttests nach dem Unfall eindeutig erwiesen.
Deshalb war für Kammerlander der einzig gangbare Weg, um halbwegs heil aus dem Strafverfahren auszusteigen.
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