Bockende Gewerkschaft
Die Schulgewerkschaft des AGB/CGIL weist in einem Brief an die Regierungskommissarin auf mögliche Unrechtmäßigkeiten im neuen Bildungsgesetz hin.
Die Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GBW-FLC, Schulgewerkschaft) im AGB-CGIL weist die Regierungskommissarin in einem Schreiben auf eine mögliche Unrechtmäßigkeit im neuen Bildungsgesetz des Landes hin.?Im neuen Bildungsgesetz des Landes werde nämlich vorgesehen, dass Lehrpersonen der Landes-, Berufs- und Musikschulen Zugang zu den Stellenplänen der Schulen staatlicher Art erhalten.
Das widerspreche den Grundsätzen der staatlichen Regelung für die öffentliche Schule: Um einen unbefristeten Vertrag („Stammrolle“) zu erhalten, muss eine Lehrperson im Besitz der spezifischen Lehrbefähigung für das jeweilige Unterrichtsfach sein, so die Schulgewerkschaft in einer Aussendung. Diese Lehrbefähigung erhielten die Lehrpersonen in der Vergangenheit durch einen entsprechenden Wettbewerb und können sie jetzt nur mehr durch universitäre Ausbildungskurse erlangen.
Beides trifft auf die Eignungen, welche die Landesschulen vergeben, nicht zu, so die Schulgewerkschaft. „Das Land hat in dieser Angelegenheit nicht die Möglichkeit, einseitig die staatlichen Bestimmungen abzuändern“, heißt es in der Aussendung. Die Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GBW-FLC) im AGB-CGIL fordert deshalb das Regierungskommissariat auf, beim Ministerium zu intervenieren.
Bereits im Zuge der Diskussionen um das neue Bildungsgesetz hatte die GBW sich gegen diesen Passus im Text ausgesprochen. Die Gleichstellung der Landes- und Schulen staatlicher Art sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, sie müsse aber auf der Basis genauer und gesetzeskonformer Kriterien erfolgen und umfasst zahlreiche andere Aspekte wie z. B. die Gehaltentwicklung, so die Schulgewerkschaft.
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