Aktionär als Kläger
Ein Aktionär der Südtiroler Sparkasse hat eine Pilotklage zur Wiederbeschaffung des in Aktien angelegten Betrags eingereicht. Die Verbraucherzentrale unterstützt diesen Schritt.
Vor wenigen Tagen hat ein Aktionär der Südtiroler Sparkasse, dem Aktien im Wert von nahezu 100.000 Euro verkauft worden waren, RA Massimo Cerniglia, Rechtsbeistand der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), mit der Einreichung einer Klage zur Wiederbeschaffung des in Aktien angelegten Betrags beauftragt.
Wie bekannt wurde, hat die Sparkasse zu Weihnachten eine drastische Senkung des Aktienwerts auf 195 € je Aktie publik gemacht, sodass sich für immer mehr SparerInnen auch deutliche Verluste abzeichnen.
Außerdem wurde von Seiten der Sparkasse mitgeteilt, dass die Aktien als „Wertpapiere mit hohem Risiko“ einzustufen sind.
Nach Meinung der VZS ist das Verhalten der Sparkasse „alles andere als lobenswert“, da die Bank erst jetzt zu merken scheint, dass die von ihr selbst in den vergangenen Jahren ausgegebenen und platzierten Wertpapiere ein hohes Risiko aufweisen, und dies nachdem die Aktien großzügigst unter die Südtiroler SparerInnen gebracht wurden, welche überzeugt waren, sie investierten in ein sicheres und risikoarmes Finanzprodukt.
Dabei hätten die Wertpapiere bereits von Anfang an als „Wertpapiere mit hohem Risiko“ eingestuft werden müssen, da sie illiquide sind, d.h. auf keinem regulierten Markt quotiert werden.
Viele Tausende SparerInnen müssen nun zusehen, wie ihre Aktien drastisch an Wert verloren haben, und können diese nicht einmal sofort verkaufen, da es praktisch keinen Markt dafür gibt.
Diese Situation erinnert stark an die Angelegenheit „Immobilienfonds Dolomit“, welcher ebenfalls Tausenden Südtiroler SparerInnen als Anlage mit mittlerem-niedrigem Risiko verkauft wurde, während die Sparkasse auch hier letztendlich angeben musste, dass es sich um ein Produkt mit hohem Risiko handelt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hat daher vor, den Aktionären der Sparkasse durch Schadenersatzklagen zu ihrem Recht zu verhelfen, indem auf dem Gerichtsweg die Verletzung der Verhaltensregeln laut Consob-Reglement und Finanzeinheitstext, die bei den einzelnen Verkaufsverhandlungen stattfanden, aufgezeigt werden können.
Die betroffenen SparerInnen können sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale für Information und Beratung wenden.
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