„Willkürliche Abschiebung“
Die Grünen kritisieren die Ausweisung des „Dschihadisten“ Usman Rayen Khan: Das rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehen der Polizei sei ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle des Landes.
In einer Aussetzung schreiben die Grünen Abgeordneten Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sparba:
„Nach der Mordattacke von Islamisten auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Paris wurde der seit seiner Jugend in Südtirol lebende, als Landesbediensteter tätige Usman Rayen Khan am 16. 1. 2015 aufgrund von Facebook-Einträgen als potenziell Verdächtiger und angeblicher „Jihadist“ von der Polizei inhaftiert und kurzerhand nach Pakistan abgeschoben.
Die Blitzaktion erfolgte ohne Möglichkeit, einen Rechtsanwalt beizuziehen und allfälligen Einspruch gegen einen so gravierenden Zugriff auf die Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen. Falls Usman R. Khan vorher auf Facebook die Folterungen in US-Gefängnissen und US-Angriffe scharf kritisiert hat, so ist er nach der Blitzabschiebung jihadistischen Positionen gewiss um ein gutes Stück näher gerückt.
Vor allem aber erscheint ein so harter Durchgriff auf offensichtlich dünner Grundlage rechtstaatlich generell bedenklich: Denn würde man die Facebook-Profile in Südtirol lebender Bürger durchforsten, so käme man problemlos auf Dutzende extremistischer Positionen aller Couleur, die aber nicht zu solchen, an Willkür grenzenden Zwangsmaßnahmen führen.“
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