Liebe macht blind
Er versprach einer 41-jährigen Bozner Angestellten die Ehe. Sie unterschrieb ihm dafür Wechsel in Höhe von 112.800 Euro. Nun wurde der Mann am Bozner Landesgericht vom Vorwurf des Betrugs aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
von Thomas Vikoler
Betrug war wohl das falsche Delikt, vielleicht wäre Übervorteilung einer wehrlosen Person richtiger gewesen.
Für Einzelrichter Michele Papparella gibt es jedenfalls keinen definitiven Beweis für einen Betrug. Papparella sprach am Dienstagnachmittag den 46-jährigen Domenico Bonadio aus St. Jakob bei Leifers aus Mangel an Beweisen frei. Die Anklage hatte für ihn ein Jahr Haft beantragt.
Es geht um einen kuriosen, beinahe unglaublichen Fall von Gutgläubigkeit.
Vielleicht war es auch blinde Liebe. Domenico Bonadio, ein gebürtiger Kalabrese, hatte einer 41-jährigen Boznerin jedenfalls „ewige Liebe“ und damit die Ehe versprochen. Das Paar hatte sich 2010 kennengelernt.
So steht es in einer Anzeige die von ihrem Anwalt Alessandro Osler bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde. Erst als ihr „Freund“ wegen Raubes ins Gefängnis musste, erahnte die in einem Altersheim arbeitende Boznerin, dass dieser schlechte Absichten haben könnte.
Dabei hatte sie zu jenem Zeitpunkt bereits die beiden Blanco-Wechsel unterschrieben, die kurz darauf bei einer Bank eingelöst wurden. Das Konto der 41-jährigen Boznerin bzw. das ihrer Mutter verließen so innerhalb weniger Wochen 112.800 Euro. Im August 2012 erhielt Bonadio 75.000 Euro, die er angeblich für ein Immobilien-Geschäft benötige. Ein Teil des Geldes – rund 40.000 Euro – landete auf dem Konto von Bonadios Ehefrau Christina Roldo, die sich damit im ein luxuriöses Auto kaufte.
Staatsanwalt Axel Bisignano, der mit den Ermittlungen zur Betrugsantrag betraut wurde, erhob später gegen Roldo Anklage wegen Hehlerei. Sie wurde nun von Richter Papparella voll freigesprochen. Das mit dem Geld der „Freundin“ des Ehemanns gekaufte Auto wurde von der Staatsanwaltschaft zeitweise ebenso beschlagnahmt, wie eine Immobilie Bonadios.
Die 112.800 Euro wurden allerdings nie an die vermeintlich Betrogene zurückgezahlt. Marco Boscarol, der Anwalt des Ehepaares Bonadio, tischte im Prozess die Version auf, Bonadio habe bei der 41-jährigen Boznerin ein Guthaben in der Höhe der eingelösten Wechsel gehabt. Den Beweis dafür blieb er allerdings schuldig.
Für einen Betrug und die dafür notwendigen Vorspiegelungen und Täuschungen hält Richter Papparella ebenfalls nicht erwiesen und so wird sich bald das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen. Sowohl Staatsanwalt Axel Bisignano als auch Zivilpartei-Anwalt Osler haben eine Anfechtung der beiden Freisprüche angekündigt.
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