Wer muss blechen?
Am Wochenende hat ein 17-jähriger Leiferer ohne Führerschein das Auto seiner Mutter zu Schrott gefahren. Wieweit ist der Minderjährige für den Vorfall belangbar? Und: Welche Konsequenzen hat das für seine Eltern?
von Karin Köhl
Immer wieder fischt Peter Mock von der Straßenpolizei Sterzing minderjährige Lenker oder Fahrer ohne Führerschein aus dem Verkehr. „Oft“, weiß der Experte, „sind es Jugendliche, denen ihre Eltern vielleicht schon im Alter von 15 oder 16 Jahren oder auch schon früher das Autofahren beibringen und die auf Privatwegen bereits ein Fahrzeug gelenkt haben.“ Dass die Hemmschwelle, sich auch ohne Führerschein hinter das Lenkrad zu setzen und auf öffentlichen Straßen zu fahren, für sie dadurch rapide sinkt, ist kaum vermeidbar. „Allerdings gehen solche Zwischenfälle zum Glück meist glimpflich aus“, betont Mock.
Nicht so bei dem Verkehrsunfall am Wochenende in Kaltern, bei dem ein 17-jähriger Lenker ohne Führerschein den Wagen seiner Mutter gegen die Mauer gefahren hat und anschließend geflüchtet ist.
Doch was geschieht nun mit dem teilweise mündigen Jugendlichen aus Leifers?
„Die Situation ist verzwickt und muss erst noch vom Gericht genauer beleuchtet werden“, erklärt Mock.
Der Lenker selbst muss sich in diesem Fall wahrscheinlich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.
Da der junge Leiferer das Fahrzeug bei der Kontrolle nicht gestoppt hat, obwohl er von der Polizei dazu angehalten wurde, und nach dem Unfall zu Fuß geflohen ist, wird zudem eine verwaltungsrechtliche Strafe auf ihn zukommen.
Erschwerend hinzukommt, dass sich bei dem Unfall in der Nacht von Samstag auf Sonntag die fünf Jugendlichen zwischen 17 und 20 Jahren, die neben dem Fahrer im Wagen saßen, leichte bis mittelschwere Verletzungen zuzogen. Deshalb kann dem minderjährigen Lenker auch eine zivilrechtliche Klage blühen.
„Zu klären ist in einem solchen Fall sicher, wieso der Jugendliche mit dem Fahrzeug seiner Eltern unterwegs war und inwieweit hier die elterliche Aufsichtspflicht erfüllt wurde – oder auch nicht“, wirft Mock eine wesentliche Frage auf. Sollten die Eltern nachweisen können, dass der Schlüssel ordnungsmäßig aufbewahrt wurde, kann ihnen kein Vorwurf gemacht werden. „Wenn allerdings eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht vorliegt, können sehr wohl auch die Eltern strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden“, gibt der Straßenpolizist aus Sterzing zu bedenken.
Wer kommt nun für den Schaden auf? „Die Versicherung zahlt in einem ersten Moment sicher, da das Auto, wenn es regulär zugelassen ist, versichert ist“, weiß Mock. So werde es auch bei Unfällen, die von Betrunkenen verursacht werden, gehandhabt. Nachdem der Schaden von der Versicherung beglichen wurde, liegt es allerdings an dieser, ob sie beim Verursacher Regressansprüche geltend mache.
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