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Die Schutzklausel

Der römische Senat hat das neue Wahlgesetz verabschiedet – und darin auch eine Schutzklausel für Südtirol eingefügt.

Im neuen Wahlgesetz, das in diesen Tagen vom Plenum des Senates in zweiter Lesung behandelt wird, ist es gelungen, die bereits in der Abgeordnetenkammer durchgesetzte Ausnahmeregelung für die Region Trentino-Südtirol im neuen Gesetz sicherzustellen und weiterhin eine angemessene Vertretung der deutschsprachigen Minderheit im italienischen Parlament zu garantieren.

„Besonders positiv ist, dass anders als im übrigen Staatsgebiet in den Sonderregionen Trentino-Südtirol und Aosta für die Wahl der Abgeordnetenkammer die Ein-Mann-Wahlkreise wieder eingeführt werden“, erklären die Senatoren Karl Zeller und Hans Berger.

Bislang gab es Ein-Mann-Wahlkreise in der Region Trentino-Südtirol nur für die Wahl des Senates. Für Südtirol erhalten wir nun für die Wahl der Kammer vier Wahlkreise, wie es bis bei den Parlamentswahlen von 2001 vorgesehen war.

Die weiteren drei Abgeordneten die der Region Trentino-Südtirol vergeben werden, werden so verteilt: Zwei Sitze bekommt die siegreiche Liste auf Staatsebene, der dritte Sitz wird hingegen diejenige Liste erhalten, die am zweit meisten Stimmen in der Region erhält.

Die bislang geltende Regelung für die Kammer, wonach Listen sprachlicher Minderheiten mindestens 20% der Stimmen in der jeweiligen Region erzielen müssen, wird auch im neuen Wahlgesetz beibehalten. Eine Herabsetzung dieser Hürde sei – so Zeller – nicht möglich gewesen.

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