Die Brosamen
Die Landesregierung hat das Pflegegeld der ersten Stufe angehoben – um ganze 4 Euro im Monat. Die Beträge der restlichen Pflegestufen bleiben unverändert.
Das Pflegegeld der ersten Stufe sowie die Zulagen und Einkommensgrenzen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose hat die Landesregierung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Von der Anpassung profitieren rund 11.500 Bezieher.
So weit die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht:
Das Pflegegeld der ersten Stufe wird um vier Euro monatlich angehoben und damit auch der Höhe des Begleitgeldes angepasst.
Die Beträge der restlichen Pflegestufen bleiben unverändert.
„Auch wenn die Inflation derzeit niedrig ist und die Anpassung deshalb gering ausfällt, so muss doch bedacht werden, dass von den insgesamt 10.785 Beziehern von Pflegegeld 5449 in die erste Stufe fallen, die Anpassung also Mehrausgaben von rund 261.000 Euro mit sich bringt“, so der Landeshauptmann.
Was bleibt ist die schiefe Optik:
Bei Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft fließen Millionen, bei Sozialmaßnahmen immer nur ein paar 100.000 Euro …
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