Der Kompromiss
Der Landtag hat am Freitagabend das Bildungsomnibusgesetz verabschiedet. Die Reaktionen von Landesrat Philipp Achammer und Schulamtsleiter Peter Höllrigl.
Der Landtag hat am Freitagabend das Bildungsomnibusgesetz verabschiedet. Maßnahmen zur Erhöhung der didaktischen Kontinuität, Bestimmungen zur Anerkennung außerschulischen Lernens in Musikschule, Sportvereinen und außerschulischen Organisationen sowie ein verändertes Ranglistensystem zur unbefristeten und befristeten Aufnahme des Lehrpersonals sind die Schwerpunkte des neuen Gesetzes.
„Ziel der neuen Ranglistenregelung ist es, die bisherige Unterteilung in Gruppen zu beenden, um in eine durchgängige Reihung zu gelangen. Die Schwierigkeit bestand insbesondere darin, einen Übergang von der bestehenden Rangliste in das neue System zu schaffen“, so Landesrat Philipp Achammer, der den Gesetzentwurf gemeinsam mit Landesrat Christian Tommasini und Landesrat Florian Mussner vorgelegt hatte.
Durch ein Reißverschlusssystem sowie durch weitere abmildernde Maßnahmen sei es gelungen, den Übergang vom alten in das neue System zu vereinfachen und Widersprüche in den bestehenden Ranglisten aufzulösen. „Diese Übergangslösung ist ohne Zweifel ein Kompromiss. Die neue Rangliste jedoch ist eine langfristig haltbare Lösung, die von allen Seiten auch als solche positiv anerkannt wird“, betont auch Ressortdirektor und Schulamtsleiter Peter Höllrigl.
Das neue Bildungsgesetz enthält auch eine Reihe von Maßnahmen, um die didaktische Kontinuität zu unterstützen und zu fördern. Ein Drittel der Lehraufträge – das sind 2000 von insgesamt 7500 Lehrerstellen im deutschsprachigen Bereich – wird jährlich neu vergeben. Diese Zahl gelte es zu verringern. Durch verschiedene Maßnahmen, die im Gesetz verankert wurden, soll zu mehr didaktischer Kontinuität beigetragen werden, erklärt Landesrat Achammer.
Dazu zählen unter anderem die Erhöhung des Landeszusatzstellenplanes, wodurch 175 neue unbefristete Stellen geschaffen werden, eine größere Möglichkeit zur Dienstbestätigung für befristet angestellte Lehrpersonen mit Lehrbefähigung sowie die Mehrjährigkeit von verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise der Abschluss mehrjähriger Verträge.
Landesrat Philipp Achammer bezeichnet die Anerkennung von Bildungsguthaben als Brückenschlag zwischen Bildungspartnern. Durch die Anerkennung werde weder schulisches Lernen ausgelagert, noch außerschulisches Lernen verschult, stellt der Landesrat klar.
Die Anerkennung bringe Chancen und Potentiale in der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Partnern. Konkret sieht das Gesetz in der Unterstufe eine verpflichtende Anerkennung der Musikschule sowie eine mögliche Anerkennung von Sport und weiteren außerschulischen Tätigkeiten, in der Oberstufe hingegen eine Möglichkeit zur Anerkennung der Musikschule, sowie eine mögliche Anerkennung von Sport und weiteren außerschulischen Tätigkeiten vor.
Das außerschulische Angebot wird dabei keiner Bewertung unterzogen. Weitere klärende Richtlinien zum Bildungsgesetz werden in den entsprechenden Durchführungsverordnungen der Landesregierung folgen.
Der Weg zu diesem neuen Bildungsgesetz sei der richtige gewesen, so Landesrat Achammer abschließend überzeugt. Das sei von allen im Landtag vertretenden Parteien auch anerkannt worden. „Perspektiven in der Bildungslandschaft müssen im Dialog miteinander gefunden werden, denn schließlich geht es um den hohen Anspruch, unseren Kindern und Jugendlichen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten“, so Achammer.
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