„Nicht Märtyrer spielen“
Der Wahlbestätigungsausschuss muss sich mit einer möglichen Unvereinbarkeit des Abgeordneten Paul Köllensperger auseinandersetzen. Muss der Grillino seinen Stuhl im Landtag räumen? UPDATE.
von Matthias Kofler
Die Enthüllungen der TAGESZEITUNG zum Fall Paul Köllensperger haben viel Staub aufgewirbelt.
Die Causa Köllensperger war am Freitag das politische Gesprächsthema schlechthin.
Paul Köllensperger hat nun eine schriftliche Erklärung veröffentlicht.
Lesen Sie selbst:
„Als wir den Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, hatte uns unsere Anwältin bereits gewarnt. Sie sagte uns: ,Es besteht die Möglichkeit, dass sie den Verfall eures Mandates als Abgeordnete beantragen werden.‘
Nichtsdestotrotz haben wir uns dazu entschlossen, weiterzumachen, auch wenn die Möglichkeit des politischen Widerstandes ausgeschöpft war. Aufzugeben und ein dermaßen ungerechtes Gesetz (6/2006), welches die Auszahlung des aktuellen Wertes der Leibrenten an Regionalratsabgeordnete sowie ehemalige Mandatare vorsah, weiter bestehen zu lassen, kam für uns nicht in Frage.
Sich für die Allgemeinheit einzusetzen, auch auf legalem Wege, erachten wir als Ausübung unseres Mandats.
Wer glaubt, dass wir uns nun als Verfolgte und Märtyrer der Demokratie aufspielen werden, täuscht sich gewaltig.
Dies ändert jedoch nichts an den Tatsachen. Das ,Dura lex, sed lex‘-Komitee, das sich so sehr um die Prinzipien der Legalität und Transparenz bemüht, dass es dabei anonym bleiben möchte, hat gegen mich einen Antrag im Landtag eingereicht. Welche sind die Gründe dafür? Der Einsatz der 5SB und unser Rekurs beim Verwaltungsgericht gegen das schandhafte Gesetz zu den Leibrenten.
Es gibt bereits vorhergehende Urteile, die zwischen politischer Tätigkeit und einfachen Streitigkeiten im Zivilrecht unterscheiden. Sei´s drum! Mir bleibt nicht´s anderes übrig, als gelassen das Urteil der Kommission abzuwarten. Nicht das Urteil der Richter oder der Kommission, sondern das der Bürger liegt mir nämlich am Herzen.“
UND DAS HABEN WIR BISLANG BERICHTET:
Der Wahlbestätigungsausschuss des Landtags muss sich mit einer möglichen Unvereinbarkeit des Abgeordneten Paul Köllensperger auseinandersetzen. Grund ist der Rekurs des Movimento 5 Stelle gegen das regionale Rentengesetz von 2012 – bekannt als Thaler-Reform.
Der entsprechende Rekurs war seinerseits vom Verwaltungsgericht in Trient als „nicht zulässig“ erklärt und abgewiesen worden, könnte nun aber für die Einbringer zum Bumerang werden.
Der Hintergrund:
Das Komitee „Dura lex, sed lex“, dessen Mitglieder anonym bleiben wollen, hat die Frage aufgeworfen, ob der Grillino überhaupt noch rechtmäßig im Landtag sitze, nachdem er gegen die Region und den Regionalrat geklagt habe. Betroffen von einer möglichen Unvereinbarkeit sind auch die beiden Trentiner Movimento-Abgeordneten Filippo Degasperi und Manuela Bottamedi.
Die Mitglieder des Wahlbestätigungsausschusses haben in den vergangenen Tagen eine schriftliche Mitteilung mit einer rechtlichen Expertise des Komitees zugeschickt bekommen. Der Ausschuss selbst will nun die Rechtsberater des Landtags einschalten, die sich der Problematik annehmen sollen.
Die Sachlage sei „mehr als heikel“, berichtet ein Mitglied der Wahlbestätigungskommission gegenüber der TAGESZEITUNG. Die aufgeworfenen Fragen müssten „auf jeden Fall geklärt werden“.
Brisant:
Eigentlich hätte der Wahlbestätigungsausschuss am Donnerstag die Wahl der für Eva Klotz nachgerückten Myriam Atz-Tammerle bestätigen sollen. Die Sitzung wurde aber kurzfristig abgesagt und auf Februar verschoben. Offiziell heißt es, der Grüne Riccardo Dello Sbarba habe um eine Verschiebung gebeten, weil er am heutigen Tag verhindert sei.
Das Schreiben des Komitees, das der TAGESZEITUNG vorliegt, belegt aber:
In Wirklichkeit will sich der Ausschuss die notwendige Zeit verschaffen, um sich juristisch zur „Causa Köllensperger“ zu beraten.
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