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Das Kostner-Urteil

Das römische Anti-Doping-Gericht verurteilt die Grödner Eiskunstlauf-Weltmeisterin Karolina Kostner zu einem Jahr und vier Monaten Wettkampfsperre. Ihre Reaktion: „Ich bin enttäuscht und verbittert“.

Von Thomas Vikoler

Die „Angeklagte“ betritt um 9.53 Uhr den Gerichtssaal in den Katakomben des römischen Olympia-Stadions in Begleitung ihres Anwalts Giovanni Fontana. Die entscheidende Verhandlung in der Causa um die vermeintliche Begünstigung von Alex Schwazers Doping-Praxis durch seine nunmehrige Ex-Freundin Carolina Kostner. Kostner geht wortlos an den wartenden Journalisten vorbei. Kein Kommentar.
Ihre Miene beim Foto-Shooting auf der Anklagebank verrät, wie viel für die Eiskunstlauf-Weltmeisterin in dieser Verhandlung vor dem Anti-Doping-Gericht des CONI auf dem Spiel steht.
Die im November von der Anti-Doping-Staatsanwaltschaft für Kostner beantragte Wettkampfsperre – vier Jahre und drei Monate – sorgte für allgemeine Empörung. Sogar CONI-Präsident Giovanni Malagò distanzierte sich. Inzwischen ist klar, dass die hohe Straf-Forderung nicht mehr durch die Regeln der internationalen Anti-Doping-Agentur WADA gedeckt ist. Die „vorsätzliche Komplizenschaft“ nach Paragraph 2.9. kann nach dem seit 2015 in Kraft getretenen neuen Kodex mit höchstens zwei Jahren Wettkampfsperre geahndet werden.
Die Anti-Doping-Staatsanwaltschaft hält sich daran. Vor Ende der Verhandlung kurz nach 14.00 Uhr revidiert Staatsanwalt Tammaro Maiello seinen Antrag entsprechend. Also: Zwei Jahre wegen Beihilfe, dazu drei Monate wegen unterlassener Anzeige des Zusammentreffens von Alex Schwazer mit dem gesperrten Doping-Arzt Michele Ferrari.
Zuvor war in der Verhandlung als einziger Zeuge Giuseppe Gambardella angehört worden, Kostners Pressesprecher. Es geht um die WADA-Kontrolle am 30. Juli 2012 in Obersdorf, bei der Kostner erklärte, ihr Freund halte sich zu Hause in Kalch auf – er befand sich in Kostners Appartement.
Diese Falschaussage wird Kostner schließlich zum Verhängnis.

Der Richtersenat verkündet kurz vor 17.00 Uhr sein Urteil: Ein Jahr und vier Monate Wettkampfsperre (die ab sofort beginnt) und Zahlung der Prozessspesen.

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