Du befindest dich hier: Home » Night-Fieber » Das Kostner-Urteil

Das Kostner-Urteil

Das römische Anti-Doping-Gericht verurteilt die Grödner Eiskunstlauf-Weltmeisterin Karolina Kostner zu einem Jahr und vier Monaten Wettkampfsperre. Ihre Reaktion: „Ich bin enttäuscht und verbittert“.

Von Thomas Vikoler

Die „Angeklagte“ betritt um 9.53 Uhr den Gerichtssaal in den Katakomben des römischen Olympia-Stadions in Begleitung ihres Anwalts Giovanni Fontana. Die entscheidende Verhandlung in der Causa um die vermeintliche Begünstigung von Alex Schwazers Doping-Praxis durch seine nunmehrige Ex-Freundin Carolina Kostner. Kostner geht wortlos an den wartenden Journalisten vorbei. Kein Kommentar.
Ihre Miene beim Foto-Shooting auf der Anklagebank verrät, wie viel für die Eiskunstlauf-Weltmeisterin in dieser Verhandlung vor dem Anti-Doping-Gericht des CONI auf dem Spiel steht.
Die im November von der Anti-Doping-Staatsanwaltschaft für Kostner beantragte Wettkampfsperre – vier Jahre und drei Monate – sorgte für allgemeine Empörung. Sogar CONI-Präsident Giovanni Malagò distanzierte sich. Inzwischen ist klar, dass die hohe Straf-Forderung nicht mehr durch die Regeln der internationalen Anti-Doping-Agentur WADA gedeckt ist. Die „vorsätzliche Komplizenschaft“ nach Paragraph 2.9. kann nach dem seit 2015 in Kraft getretenen neuen Kodex mit höchstens zwei Jahren Wettkampfsperre geahndet werden.
Die Anti-Doping-Staatsanwaltschaft hält sich daran. Vor Ende der Verhandlung kurz nach 14.00 Uhr revidiert Staatsanwalt Tammaro Maiello seinen Antrag entsprechend. Also: Zwei Jahre wegen Beihilfe, dazu drei Monate wegen unterlassener Anzeige des Zusammentreffens von Alex Schwazer mit dem gesperrten Doping-Arzt Michele Ferrari.
Zuvor war in der Verhandlung als einziger Zeuge Giuseppe Gambardella angehört worden, Kostners Pressesprecher. Es geht um die WADA-Kontrolle am 30. Juli 2012 in Obersdorf, bei der Kostner erklärte, ihr Freund halte sich zu Hause in Kalch auf – er befand sich in Kostners Appartement.
Diese Falschaussage wird Kostner schließlich zum Verhängnis.

Der Richtersenat verkündet kurz vor 17.00 Uhr sein Urteil: Ein Jahr und vier Monate Wettkampfsperre (die ab sofort beginnt) und Zahlung der Prozessspesen.

MEHR ZUM THEMA LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (27)

Klicke auf den Button um die Kommentare anzuzeigen.

Kommentare anzeigen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen