Elenas Triumph
Sinneswandel in der Landesregierung: Pensionierte Beamte dürfen keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten.
Der Bericht der TAGESZEITUNG, wonach in Südtirol weiterhin Aufträge an pensionierte Beamte vergeben werden, obwohl dies de facto vom staatlichen Madia-Dekrat untersagt wird, hat mächtig Staub aufgewirbelt.
Auf das Problem aufmerksam gemacht hat die Abgeordnete Elena Artioli, die die Landesregierung per Beschlussantrag zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben verpflichten wollte.
Gestern hat die Landesregierung das Personalgesetz verabschiedet – und siehe da: Auch die Forderung von Elena Artioli wurde im Gesetzesentwurf berücksichtigt. „Hart bleiben lohnt sich“, freut sich die Abgeordnete des A-Teams.
Im neuen Gesetz wird das Verbot der Ämter und Ämterhäufung neu geregelt. Demnach ist es künftig nicht mehr zulässig, den in den Ruhestand versetzten Bediensteten des privaten und öffentlichen Rechtes bezahlte Aufträge zu erteilen. Außerdem ist es untersagt, diesen Personen Führungsaufträge oder Mandate in den höchsten Verwaltungsgremien des Landes und der von diesen kontrollieren Körperschaften und Gesellschaften zu übertragen.
Ebenso sieht das Gesetz vor, dass es für ein Jahr zulässig ist, unentgeltliche Aufträge und die Mitarbeit in der Verwaltung an die in den Ruhestand versetzten Bediensteten zu übertragen. Auch die bereits vergebenen Aufträge sollen noch einmal kontrolliert werden.
„Somit wird den staatlichen Bestimmungen Rechnung getragen“, sagt Landesrätin Waltraud Deeg.
Bezüglich der Versetzung in den Ruhestand sehe der Landesentwurf sogar „eine viel strengere Regelung als der Staat“ vor, da dieser nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen eine Versetzung in den Ruhestand vor der Alterspension vorsehe.
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