Neues Abkommen
Das Abkommen mit der Sektion Zivilschutz im Weißen Kreuz ist um drei Jahre verlängert worden: Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler hat im Auftrag der Landesregierung mit Präsident Georg Rammlmair die neue Vereinbarung unterzeichnet, nachdem die vorhergehende am 31. Dezember verfallen war.
Mit Ressortdirektor Klaus Unterweger hat er die Landeszentrale des Weißen Kreuzes in Bozen besichtigt, geführt vom Direktor des Weißen Kreuzes Ivo Bonamico und seinem Stellvertreter Reinhard Mahlknecht, dem Präsidenten Georg Rammlmair und seiner Stellvertreterin Barbara Siri. Dabei wurde auch die Vereinbarung zwischen der Landesverwaltung und dem Rettungsverein zur Führung des Betreuungsdienstes für die Jahre 2015 bis 2017 unterzeichnet.
Im Zivilschutz des Weißen Kreuzes sind 160 Freiwillige und zwei Angestellte tätig. Der nun unterzeichneten Vereinbarung entsprechend muss der Zivilschutz des Weißen Kreuzes – unabhängig von Tages- und Jahreszeit – bei einer Vorlaufzeit von drei Stunden mindestens 1000 warme Vorspeisen und alkoholfreie Getränke für mindestens 24 Stunden garantieren.
Bei einer Vorlaufzeit von zwölf Stunden können 1600 Personen mit Frühstück und zwei warmen Mahlzeiten samt alkoholfreien Getränken für mindestens zehn Tage versorgt werden. Damit der Betreuungsdienst aktiviert wird, müssen mindestens 100 Personen betroffen sein. Die Betreuung der Bevölkerung und die Versorgung der Einsatzkräfte muss ebenfalls erfolgen, wenn die Landesabteilung Brand- und Zivilschutz dafür einen Auftrag erhalten hat.
Neben der Zentrallogistik in Bozen sind die Zivilschutzgruppen im Weißen Kreuz landesweit präsent: mit Gruppen in Bruneck, Sterzing, Brixen, Lana, Naturns, Bozen, im Sarntal und Überetsch sowie in Neumarkt; Schnelleinsatzgruppen (SEG) mit je zehn Personen gibt es in Schlanders und Bruneck. Die Einsätze erfolgen kurzfristig wie nach dem Murenabgang in Pfitsch im Sommer 2012 oder längerfristig geplant wie nach dem Erdbeben in L’Aquila 2009.
Durch das Abkommen mit der Südtiroler Landesverwaltung werden rund die Hälfte der Spesen des Bereiches Zivilschutz im Weißen Kreuz gedeckt, die andere Hälfte trägt der Landesrettungsverein selbst, etwa durch Mitgliedsbeiträge und Fünf-Promille-Zuwendungen. Die Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung des vergangenen Jahres die Vereinbarung mit dem Weißen Kreuz beschlossen, die eine Spesenrückvergütung von jeweils 150.000 Euro jährlich für die kommenden drei Jahre vorsieht. Damit bleibt der Betrag gleich wie in den vorhergehenden fünf Jahren.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.