Der Möbel-Händler
Die Staatsanwaltschaft schließt die Ermittlungen gegen den Meraner Anwalt Thomas Ladurner ab und erhebt neue Vorwürfe: Er soll unter Wert Möbel aus einer ihm anvertrauten Erbschaft verkauft haben – an Kollegen, einen Schätzer und einen Notar.
von Thomas Vikoler
Es sieht nicht gut aus für Thomas Ladurner.
Kurz vor Weihnachten erhielt er von der Staatsanwaltschaft Bozen eine Mitteilung nach Strafprozessordnungs-Artikel 415bis. Der Abschluss der Ermittlungen zu einem spektakulären Fall, der im Juni vergangenen Jahres losbrach: Ladurner, damals Anwalt in der Kanzlei des Meraner SVP-Senators Karl Zeller, wurde unter dem Verdacht der Übervorteilung einer wehrlosen Person, der Unterschlagung und der Falschbeurkundung verhaftet und in den Hausarrest überstellt.
Die Vorwürfe sind – aus der Sicht des ermittelnden Staatsanwalts Igor Secco – mittlerweile durchgehend bestätigt worden:
Ladurner hat demnach Teile des Vermögens einer Meraner Rentnerin, mit deren Sachwalterschaft er gerichtlich betraut worden war, abgezweigt. Im Juli ließ die Staatsanwaltschaft bei Ladurner Aktien im Wert von 125.000 Euro beschlagnahmen.
Zweite „Anklägerin“ des Anwalts ist die ukrainische Hauspflegerin Olga Barisheva, gegen die wegen Beihilfe zur Unterschlagung ermittelt wird. Sie hält Ladurner vor, sich mit ihr auf die Aufteilung der Erbschaft der Meraner Rentnerin geeinigt zu haben. Auch Barisheva hat in diesen Tagen einen Bericht über den Abschluss der Ermittlungen erhalten.
Doch es gibt auch einen zweiten Verdachtsfall gegen Ladurner, mit dem die ukrainische „badante“ nichts zu tun hat. Er stammt aus einem Bericht von Andrea Pallaver, dem Präsidenten der Südtiroler Anwaltskammer, der Ladurner nach dessen Verhaftung als Verwalter einer „unerledigten Erbschaft“ einer verstorbenen Meranerin ersetzt hat.
Laut dem Pallaver-Bericht fehlen im Inventar zum Nachlass etliche Möbelstücke: Eine Küche, Bilder, Tische, Schränke, zum Teil antiquarische Stücke. Erbschaftsverwalter Ladurner soll sie, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten, und weit unter Wert an Personen verkauft haben, an die er sie nicht hätten verkaufen dürfen: Kollegen aus der Kanzlei, einem Schätzer, einem Notar.
Deshalb geht die Staatsanwaltschaft zu diesem zweiten Fall nicht nur von Unterschlagung, sondern auch von einem Amtsmissbrauch Ladurner aus. Die getätigten Verkäufe sollen rückgängig gemacht werden. Wie viel der unerlaubte Möbelhandel dem Anwalt finanziell gebracht hat, steht im Abschlussbericht nicht. Es soll aber um einige 10.000 Euro gehen.
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