„Fahrlässige Tötung“
Der Rechnungshof wirft der Lüsner Gemeindeverwaltung den unrechtmäßigen Ankauf einer Immobilie und fahrlässige Tötung vor. Die Hintergründe.
von Erna Egger
Die Gemeindeverwaltung Lüsen habe mit dem Kauf des Gasthofs Unterwirt im Dorfzentrum gegen das Gesetz verstoßen. Das wirft der Staatsanwalt des Rechnungshofes, Robert Schülmers, der Gemeindeverwaltung vor. Er hat einen Prozess angestrengt.
Der Hintergrund: Das Gasthaus Unterwirt ist vor Jahren in Konkurs gegangen, die Immobilie wurde versteigert. Während die Wohnungen einen Abnehmer fanden, ging die Veräußerung des Gastlokals zwei Mal leer aus.
Der Bürgermeister machte dem Gemeindeausschuss daraufhin den Vorschlag, die Struktur zu kaufen. Der Ausschuss sprach sich dafür aus. Der Grund: Die Struktur befindet sich mitten im Dorf, rund 50 Meter neben der Gemeinde, und die Gemeindeverwaltung verfügt im Zentrum über keine freien Räumlichkeiten mehr. Eine Zweckbestimmung hat man schon: Es soll in der Hälfte der Räumlichkeiten eine Medikamentenausgabestelle errichtet werden. Außerdem soll die Ärztepraxis, die sich zurzeit im zweiten Stock der Gemeinde befindet, in diese Struktur verlegt werden. Die jetzige Gastküche soll in ein Vereinslokal für kleine Versammlungen umgestaltet werden.
Der Versteigerungspreis für die Immobilie war auf 330.000 Euro festgelegt.
Um 167.000 Euro hat der Bürgermeister dann im Frühjahr dieses Jahres den Gasthof ersteigert. Im Herbst ging dann eine anonyme Anzeige ein. Der Leitende Staatsanwalt des Rechnungshofes, Robert Schülmers, hat mittlerweile sein Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Hauptverfahren eingeleitet. Er fordert nun, dass der Gemeinderat ein Drittel der ausgegebenen Summe und der Rest vom Bürgermeister und vom Gemeindesekretär bezahlt werden müssen.
Das heißt: Die Gemeinderäte sollen 5.580 Euro begleichen, der Bürgermeister und der Gemeindesekretär jeweils 57.800 Euro. Der Fall wird in den nächsten Monaten nun vor dem Verwaltungsgericht behandelt.
Die zweite Vorhaltung:
Wegen fahrlässiger Tötung muss sich der Bürgermeister Josef Fischnaller, der Vizebürgermeister Martin Kaser und der Präsident der Wegeinteressentschaft, Hermann Kaneider, vor Gericht verantworten.
Der Hintergrund: Am Mittwoch, 15. Jänner 2014, kam gegen 7.00 Uhr morgens ein Milchwagen des Brixner Milchhofes Brimi in Lüsen Berg von der Straße ab und stürzte in der Nähe des Ederhofes 250 Meter den Abhang hinunter. Die beiden Insassen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Der 46-jährige Peter Fink, Gemeindereferent von Feldthurns, verlor beim Unfall das Leben. S.K., ebenfalls aus Feldthurns, wurde schwer verletzt.
Ein Gutachter der Staatsanwaltschaft hat befunden, dass auf der Unfallstrecke die Leitplanke nicht rechtmäßig installiert war. Sie hätte sich abseits der Straße befunden und sei zu tief positioniert gewesen.
Jetzt werden der Bürgermeister, der Vizebürgermeister und der Präsident der Wegeinteressentschaft für den Unfall verantwortlich gemacht: Der Bürgermeister ist in der Gemeinde für die öffentliche Sicherheit, der Vizebürgermeister für das Wegenetz zuständig. Die Wegeinteressentschaft hat die Straßenbegrenzung ehrenamtlich installiert.
LESEN SIE MORGEN AUF TAGESZEITUNG Online:
* Was BM Josef Fischnaller zu den Vorwürfen sagt
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