Das neue Pressegesetz
Der Senat ha ein neues Pressegesetz verabschiedet: Damit wurden die Fördermittel für Minderheitenzeitungen und das Vertretungsrecht der Minderheiten in der Journalistenkammer gesichert.
Im Gesetzesentwurf für das neue Pressegesetz, das heute vom Senat angenommen wurde, konnten für Südtirol und insbesondere für den Schutz der sprachlichen Minderheiten wichtige Neuerungen erreicht werden. Nachdem bereits in dem von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Text die Beibehaltung der Förderung der Minderheitenzeitungen verankert wurde, hat der Senat weitere Änderungsanträge der Südtiroler Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo angenommen. In der gesamtstaatlichen Journalistenkammer, die insgesamt 60 Mitglieder zählen wird, müssen mindestens zwei dieser Mitglieder den anerkannten sprachlichen Minderheiten angehören, und zwar je ein Publizist und je ein Journalist.
„Die Journalistenkammer ist die Interessensvertretung einer Berufskategorie, die für die kulturellen und sprachlichen Belange einer Minderheit sehr wichtig ist. Zum Schutz dieser Besonderheiten und besonderen Anforderungen, insbesondere für die Belange der Aus- und Fortbildung in der Muttersprache sowie der Journalistenprüfung ist es wesentlich, dass in der gesamtstaatlichen Berufskammer der Journalisten die sprachlichen Minderheiten angemessen vertreten sind“, erklären die Südtiroler Senatoren.
Durchgesetzt wurde auch eine Änderung des Berufskammergesetzes von 1963, das bisher für die Einrichtung einer lokalen Berufskammer nur die regionale Ebene vorsah.
„Bislang gab es nur eine Journalistenkammer in Trient für die gesamte Region Trentino-Südtirol, während alle anderen Berufskammern (Anwälte, Ärzte usw.) einen Sitz auch in Bozen haben. Nun besteht auch für die Journalisten die Möglichkeit, eine eigene Journalistenkammer für Südtirol mit Sitz in Bozen zu errichten.“
„Nach Genehmigung durch die Abgeordnetenkammer und Inkrafttreten des Pressegesetzes muss nun noch die Durchführungsverordnung von 1965 geändert werden, um diese an die genannte Gesetzesänderung anzupassen.“
„Während bislang die Interessen der Journalisten von der regionalen Berufskammern vertreten wurden – bei uns also von der Berufskammer Trentino-Südtirol – ist nun die gesetzliche Grundlage geschaffen, um für Südtirol eine eigene Berufskammer einzurichten“, erklären die Südtiroler Senatoren Zeller, Berger und Palermo.
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