Allein gegen die Post
Cristian Kollmann, Aktivist der Südtiroler Freiheit, blitzt beim Verwaltungsgericht zum zweiten Mal mit einem Rekurs gegen Einsprachigkeit bei der Italienischen Post ab.
(tom) Cristian Kollmann, Kämpfer für die Zweisprachigkeit, hat wenig Glück mit seinen juristischen Initiativen gegen die Italienische Post.
Vorvergangenes Jahr (Urteil 236/2014) hatte das Verwaltungsgericht Kollmanns Rekurs gegen eine Reihe einsprachiger Formulare, die der Aktivist der Südtiroler Freiheit in einem Postamt aufgelesen hatte, als unzulässig abgewiesen. „Es fehlte ihm jegliches aktuelles Interesse auf Nichtigkeitserklärung der mitgenommenen Formulare“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht entdeckte zudem keinen Nachweis, dass Kollmann ein Telegramm verschicken wollte – er hatte auch einen ausschließlich italienischen Telegramm-Vordruck angefochten.
Nun blitzt Kollmann ein zweites Mal beim Verwaltungsgericht ab.
Er hat dort nämlich die Zahlungsaufforderung angefochten, mit der die Italienische Post von ihm die Rückerstattung der Prozesspesen aus dem Verfahren aus dem Jahr 2014 einkassieren wollte.
Das Gericht sprach im Urteil 236/2014 von einem „Missbrauch der Nichtigkeitsklage“ und verdonnerte Kollmann zur Zahlung von 500 Euro.
Kollmann bemängelte mit seinem zweiten Rekurs die Einsprachigkeit der Zahlungsaufforderung und beantragte ihre Nichtigkeit. „Im Anlassfall handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung, die nicht mit dem Postdienst im Zusammenhang steht. Eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischenzwei privaten Rechtsträgern, aber keine hoheitliche Verwaltungsmaßnahme“, heißt es dazu im nun ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts, das Kollmanns Rekurs gegen die Zahlungsaufforderung folglich abgewiesen hat.
Cristian Kollmann muss nun wieder mit einer einsprachigen Zahlungsaufforderung der Poste Italiane rechnen:
Das Verwaltungsgericht anerkannte deren Prozessspesen in der Höhe von 500 Euro.
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